Wir, das Team der Innovationsförderung Hessen, sind Experten in der Beratung und Betreuung von geförderten Projekten. Seit 2008 haben unsere Förderexperten über 1.700 Vorhaben erfolgreich begleitet. Von der Projektidee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung! Unternehmen, Hochschulen, Kommunen, Start-ups und Vereine mit Sitz in Hessen können sich mit ihrer Projektidee an uns wenden.
Im Zentrum der Förderung steht die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sowohl Einzelvorhaben als auch Kooperationsprojekte sind jederzeit willkommen. Zur Stärkung des Kreativstandortes Hessen werden darüber hinaus Angebote für die und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft gefördert.
Vorabprüfung
Für eine fundierte Einschätzung der Förderwürdigkeit eines Projektes wird den Interessenten empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der Hessen Agentur (HA) beraten zu lassen und zunächst eine "Vorhabenskizze" einzureichen. Die Vorlage für die EFRE effiziente Wärmenetze Vorhabenskizze steht zum Download bereit (siehe unten Downloads).
Die Vorhabenskizze dient als Basis für ein erstes Gespräch bzw. eine erste unverbindliche Einschätzung des geplanten Vorhabens durch die HA. Die HA berät als fachtechnische Dienststelle, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Vorhaben bewilligt und die Fördermittel administriert.
Antragsverfahren
Nach eingehender Beratung durch die HA und Prüfung der Vorhabenskizze erfolgt die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens digital über das elektronische Kundenportal der WIBank (Registrierung erforderlich).
- Das Vorhaben ist in einer „Vorhabenbeschreibung“ als Anlage zum digital ausfüllbaren Antrag inhaltlich zu beschreiben.
- Nach Eingang des Antrags im Kundenportal der WIBank kontaktiert die HA die Antragsteller und berät zu inhaltlichen und formalen Fragen.
- Bei positiver Begutachtung der Unterlagen durch die HA folgt eine Bewertung des Vorhabens durch ein Beratungsgremium.
- Bei positiver Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank.
- Sollten keine Beanstandungen vorliegen, kann die WIBank die Vorhaben bewilligen und Förderbescheide ausstellen.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.