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Neuer Förderaufruf gestartetEinreichungen bis 30.04.2021 möglich© HA Hessen Agentur GmbH - Jan Michael Hosan
1. Bitte lesen Sie aufmerksam das Merkblatt zur Antragstellung, welches alle wichtigen Hinweise und Förderkonditionen beinhaltet.
2. Anschließend nutzen Sie bitte das Förderportal der Innovationsförderung Hessen, um Ihren Förderantrag zu stellen.
Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Für Nutzer und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen ist das Laden am Arbeitsplatz und an öffentlich zugänglichen Parkplätzen attraktiv, weil sie nicht alle zu Hause über eine entsprechende Ladeinfrastruktur verfügen. Daher erfolgt nun ein Förderaufruf zum Arbeitgeberladen, erweitert um bedarfsgerechte Anwendungsfälle im öffentlichen Raum.
Das Land Hessen fördert seit 2017 den Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum und beim Arbeitgeber und bietet das erfolgreiche Programm weiterhin an. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen, sonstige juristische Personen, die in Hessen Mitarbeiterparkplätze oder öffentlich zugängliche Parkplätze unterhalten oder öffentlich zugängliche Flächen für Ladeinfrastruktur entwickeln, sowie Kommunen und kommunale Unternehmen mit einem attraktiven Ladeinfrastruktur-Konzept.
Nicht gefördert werden natürliche Personen bzw. private Ladepunkte, z.B. in Wohngebäuden. Einrichtungen, bei denen E-Mobilität Bestandteil der regulären Geschäftstätigkeit ist oder/und eine vertragliche Verpflichtung bzw. Branchen-Selbstverpflichtungen bestehen, Ladeinfrastruktur vorzuhalten, z. B. Autohandelsgruppen und Autohändler sowie Leasinggesellschaften, können ebenfalls nicht gefördert werden (Einhaltung Subsidiaritätsprinzip).
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen und Wallboxen auf dem eigenen Betriebsgelände sowie an besonders frequentierten Orten im öffentlichen Raum errichtet werden.
Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Hierfür beträgt die Fördersumme höchstens 10.000 Euro pro Ladestandort.
Die Höhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 300.000 Euro betragen.
Das Förderangebot wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger betreut. Das Antragsverfahren ist einstufig.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben darf. Sie dürfen weder ein Vergabeverfahren eingeleitet noch einen Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen haben.
Die Einreichfrist endet am 30.04.2021. Es gilt das Eingangsdatum Ihrer postalischen Zusendung. Die Förderung endet spätestens am 31.10.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden und die Ladeinfrastruktur muss in Betrieb genommen worden sein.
Antragsteller/innen, die eine Umsetzung ihres Projekts für die Jahre 2021 und 2022 planen, müssen eine genaue Zuordnung der Fördersumme auf diese beiden Jahre vornehmen (Laufzeit Projektjahr 2021: Bis zum 31.10.2021; Laufzeit Projektjahr 2022: 01.11.2021-31.10.2022). Das Projekt könnte beispielsweise aufgesplittet werden in eine Beschaffungsphase der Ladeinfrastruktur in 2021 (Hardware) und eine Installationsphase in 2022 (Erdarbeiten, Netzanschluss, Markierung/Beschilderung).
Kurzzeitprojekte: Für Antragsteller/innen mit schneller Umsetzungsperspektive gibt es eine vorgezogene Einreichoption bis zum 31.03.2021. Projekte, die bis zu diesem Datum eingereicht werden und eine Projektrealisierung bis zum 31.10.2021 sicherstellen können, profitieren von einer schnelleren Sichtung und ggf. Bewilligung. Selbstverständlich werden solche Kurzzeitprojekte auch noch nach dem 31.03.2021 bis spätestens 30.04.2021, dem Ende der Einreichfrist, angenommen.
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der Innovationsförderung Hessen.