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© HA Hessen Agentur GmbH - Jan Michael Hosan
Auftaktveranstaltung am 20. Juli 2022: weitere Informationen hier
Forschung und Entwicklung in hessischen Unternehmen
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit dem Forschungscharakter der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung (Einzelvorhaben).
Die Vorhaben sollen die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen stärken und einen Beitrag zur Zielerreichung der Hessischen Innovationsstrategie in einem ihrer sieben Zukunftskompetenzfelder leisten.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung (Unternehmen, die bis zu 499 Mitarbeiter beschäftigen und keine KMU sind) der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als freigestellte Beihilfe gewährt.
Die anteilige Höhe der Förderung bestimmt sich nach dem Forschungscharakter des Vorhabens und der Größe des antragstellenden Unternehmens.
Die Förderung beträgt max. 500.000 Euro. Im Fokus stehen Vorhaben von mindestens 200.000 Euro förderfähigen Ausgaben und einer Laufzeit von in der Regel zwei bis drei Jahren.
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 15%, Ausgaben für Materialien, Investitionen im Rahmen von Mietkaufverträgen, Instrumente und Ausrüstungen bzw. Abschreibungen sowie Ausgaben für Auftragsforschung, Wissen, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen.
Interessenten wird empfohlen, sich vor einer Antragstellung von der Hessen Agentur (HA) beraten zu lassen. Gerne werden auch Entwürfe der inhaltlichen Beschreibung von Vorhaben gesichtet.
Die Hessen Agentur berät als fachtechnische Dienststelle, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Vorhaben bewilligt und die Fördermittel administriert.