-
© HA Hessen Agentur GmbH
-
© HA Hessen Agentur GmbH
-
© HA Hessen Agentur GmbH
-
© HA Hessen Agentur GmbH
Im Januar 2021 wurde die Clean Vehicle Directive (CVD) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Das neue Gesetz sieht vor, ab August 2021 über die Regulierung von Busflotten im ÖPNV die Luftqualität insbesondere in Städten zu verbessern, Treibhausgase zu minimieren und einen Markt für emissionsfreie Fahrzeuge zu schaffen. Die neue gesetzliche Bestimmung schreibt eine bundesweite Neubeschaffung von mindestens 45 % sauberer Busse bis Ende 2025 vor, von denen mindestens die Hälfte emissionsfrei sein müssen. Zwischen 2026 bis 2030 müssen Quoten von 65 % für saubere und 32,5 % für emissionsfreie Busse erfüllt werden.
Um die Umstellung auf einen klima- und umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle, die mindestens über 5 Fahrgastsitzplätze verfügen. Antriebsbezogene Modernisierungen von Elektrobussen können ebenfalls bezuschusst werden.
Die für den Betrieb der Elektrobusse notwendigen Nachrüstungen auf den Betriebshöfen wie die Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur werden ebenso gefördert. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen von Werkstätten sowie Schulungsmaßnahmen förderfähig.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Gefördert werden bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des Elektrobusses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.
Darüber hinaus können Investitionen in die Modernisierung des elektrischen Fahrantriebs (z.B. Batterietausch) mit bis zu 40 % der Ausgaben gefördert werden.
Unabhängig von der Förderung von Elektrobussen kann für Nachrüstungen am Betriebshof, wie der Aufbau der Ladeinfrastruktur, ein Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsausgaben beantragt werden. Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung (d.h. es sind max. 1.000 Euro Ausgaben pro kW Ladeleistung ansatzfähig). Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro pro Standort bezuschusst werden (entspricht Ausgaben von max. 250.000 Euro pro Standort).
Ebenso sind Investitionen in Werkstattausstattung sowie Schulungen von Mitarbeitern zum Umgang mit Elektrobussen mit 40 % der Ausgaben förderfähig.
Eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro an zuwendungsfähigen Gesamtausgaben darf nicht unterschritten werden.