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© DB Energie GmbH / Max Lautenschläger
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Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bildet das Rückgrat einer nachhaltigen und sozial gerechten Mobilität in Städten und im ländlichen Raum. Gleichzeitig steht er vor großen Herausforderungen: Trotz seiner Effizienz im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr verursacht der straßengebundene ÖPNV – insbesondere durch den Einsatz von Dieselbussen – erhebliche Emissionen. Neben dem Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid tragen Stickoxide, Feinstaub sowie Lärm wesentlich zur Umweltbelastung und zur gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung bei. Dieselbetriebene Busse im Linienverkehr gelten daher als relevante Emissionsquelle, vor allem in städtischen Ballungsgebieten.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Umstellung auf lokal emissionsfreie Antriebstechnologien, wie batterieelektrische und brennstoffzellenbetriebene Busse, zunehmend an Bedeutung. Auf europäischer Ebene wurden verbindliche Zielvorgaben formuliert, die bereits in nationales Recht umgewandelt wurden: Mit der Clean Vehicle Directive (EU-Richtlinie 2019/1161) verpflichtet die Europäische Union öffentliche Auftraggeber dazu, bei der Beschaffung von Fahrzeugen im ÖPNV einen steigenden Anteil "sauberer“ Fahrzeuge zu berücksichtigen. Für Busse bedeutet dies, dass ein wachsender Anteil der Neufahrzeuge elektrisch betrieben oder mit alternativen, emissionsarmen Antrieben ausgestattet sein muss.
Für das Land Hessen ist die konsequente Umsetzung dieser Richtlinie nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Baustein der eigenen Klima- und Mobilitätsstrategie. Die Reduktion verkehrsbedingter Emissionen, die Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden sowie die langfristige Sicherung eines modernen, attraktiven und umweltfreundlichen ÖPNV sind essenzielle Ziele.
Daher bezuschusst das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle sowie die notwendige Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur auf den Betriebshöfen.
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs in Hessen.
Gefördert wird die Beschaffung von Elektrobussen mit Elektroantrieb mit mindestens fünf Sitzplätzen für Fahrgäste. Dies umfasst sowohl Fahrzeuge im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr oder die flexiblen Bedienformen (Anrufsammeltaxi, Anruflinientaxi, Ruftaxi sowie Anruf- und Rufbus), sofern sie im ÖPNV eingesetzt werden oder diesen ergänzen. Fahrzeuge ohne Personenbeförderungszweck sind nicht förderfähig.
Ebenfalls förderfähig ist die Anschaffung und Installation der für den Betrieb der elektrischen Busse Infrastruktur. Dazu zählen die Ausgaben für Lade- oder H2-Tankinfrastruktur, Installationskosten, Stromkabel und Transformatoren, die für den Anschluss an das Stromnetz notwendig sind, sowie die Kosten für Baumaßnahmen, Grundflächenanpassungen und Genehmigungen.
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die maximalen Förderquoten betragen für Großunternehmen 30% für die Beschaffung von Elektrobussen sowie 20% für die Beschaffung und Errichtung der Infrastruktur. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Betriebe des öffentlichen, nicht-wirtschaftlichen Bereichs können Förderintensitäten bis maximal 40% für die Beschaffung von Elektrobussen sowie die Infrastruktur erreichen.