-
© HA Hessen Agentur GmbH - Jan Michael Hosan
Ziel der Förderung ist es, die Elektrifizierung des Verkehrs in Hessen voranzutreiben und zu beschleunigen. Durch innovative technologische Ansätze, die zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems Elektromobilität führen, soll die Attraktivität gegenüber konventionellen Antriebsformen gesteigert werden. Zudem ist beabsichtigt, Anstöße zum demonstrativen Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und Lebensbereichen zu geben.
Gefördert werden hauptsächlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationen für die Elektromobilität zum Inhalt haben. Das Förderprogramm ist dabei grundsätzlich für alle Themen und Technologien offen, die im Rahmen der elektrischen Mobilität - mit Batterie und/oder Brennstoffzelle - von Bedeutung sind.
In besonderen Einzelfällen kann auch die Beschaffung von E-Fahrzeugen und Lade- bzw. Tankinfrastruktur gefördert werden (Investitionsförderung). Hierzu zählen elektrische Nutz-, Transport- und Sonderfahrzeuge, die in Wirtschaft und öffentlichem Gemeinwesen eingesetzt werden. Auch Prototypen und neuartige E-Fahrzeugkonzepte für den ÖPNV können förderfähig sein. Ausdrücklich zu beachten ist, dass gängige Elektro-PKW, Hybridfahrzeuge wie auch Elektrozweiräder hiervon ausgenommen sind.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen; eine Beschränkung auf KMU besteht nicht.
In Städten und Gemeinden werden von der Müllentsorgung bis zur Forstwirtschaft täglich umfangreiche Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbracht, für die unterschiedlichste Nutz- und Sonderfahrzeuge im Einsatz sind. Im Zuge der Energie- und Verkehrswende gilt es, auch diese Fahrzeuge und Fuhrparks auf klimafreundliche Elektroantriebe umzustellen.
Im Rahmen eines neuen Aufrufs fördert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen alternative Antriebskonzepte (Batterie und Brennstoffzelle) in Kommunen und dem kommunalen Umfeld mit anteiligen Zuschüssen.
Förderfähig sind:
-
die Beschaffung von neuen klimaschonenden E-Nutz- und Sonderfahrzeugen (Kaufzuschüsse)
-
Machbarkeitsstudien
-
Projekte zum pilothaften Test neuer E-Nutz- und Sonderfahrzeuge im Praxiseinsatz
-
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Fokus auf kommunale E-Nutzfahrzeuge
Antragsberechtigt sind hessische Kommunen, kommunale Unternehmen, Feuerwehren (inklusive Werksfeuerwehren), Rettungsdienste, Akteure im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie im Bereich der kritischen Infrastruktur, privatwirtschaftliche Unternehmen mit speziellem Fokus auf Nutzfahrzeuge für die öffentliche Hand sowie wissenschaftliche Einrichtungen (FuE-Projekte).
Die Einreichfrist ist abgelaufen, die Anträge werden aktuell geprüft.
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben.
- Unternehmen sowie alle weiteren juristischen und natürlichen Personen erhalten eine Förderquote von bis zu 50 % ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
- Bei den hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote von bis zu 100 % möglich.
Im Sonderfall der Investitionsförderung beträgt die Förderquote zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Lade- bzw. Tankinfrastruktur einheitlich 40 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben.
Die Antragstellung kann jederzeit erfolgen.
- Das Antragsverfahren für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist zweistufig. Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Übersendung einer kurzen, aussagekräftigen Projektskizze vor Projektbeginn. Im Falle einer positiven Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags.
- Das Antragsverfahren für Beschaffungsprojekte ist dagegen einstufig (Antrag).
Die Formatvorlagen finden Sie unten im Downloadbereich.
Allen Interessenten wird empfohlen, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Hessen ist Transitland und Logistikstandort – die Mobilität ist einer der wichtigsten Standortfaktoren. Das Ziel der hessischen Landesregierung ist es, diese Mobilität nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Bereits seit 2008 widmet sie sich dem Thema Elektromobilität und hat diese innovative Technologie zu einem der Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit
gemacht. Seit 2016 wurde dieses Engagement durch die Einrichtung einer Geschäftsstelle Elektromobilität bei der HA Hessen Agentur GmbH weiter verstärkt.