LOEWE steht für die "Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz". Mit dem LOEWE-Programm fördert die Landesregierung herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen. Im Fokus steht eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft.
Um die Einführung marktfähiger und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu beschleunigen, stehen in der LOEWE-Förderlinie 3 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Fokus, die im Verbund zwischen mindestens einem Unternehmen sowie mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen realisiert werden. In einen Verbund können weitere Verbundpartner wie z.B. Entwickler oder Anwender aufgenommen werden.
Die Vorhaben weisen einen innovativen Charakter, ein hohes technologisches Risiko sowie eine erkennbare Markt- und Kundennähe auf und enthalten insbesondere eine Anwendungsnähe.
Die LOEWE-Förderlinie 3 ist für alle Branchen und Technologien offen.
Als Konsortialführer können die unter (A) bis (E) genannten Antragsberechtigten fungieren, die ihren Sitz in Hessen haben.
Die Antragstellung kann jederzeit bei der Innovationsförderung Hessen in der HA Hessen Agentur GmbH erfolgen. Das Antragsverfahren für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund ist zweistufig:
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allen Interessenten wird empfohlen, vor der Einreichung von Unterlagen eine Beratung mit den unten genannten Ansprechpartnern in Anspruch zu nehmen, um zu prüfen, ob der beabsichtigte Zuwendungszweck formal und inhaltlich die Fördervoraussetzungen erfüllt.