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Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen) vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben im Sinne von Kooperationen von Kommunen (unabhängig von der Rechtsform).
Die Vorhaben werden in der Regel mindestens mit 100.000 Euro und maximal mit 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gefördert. Die tatsächliche maximale Höhe des Zuschusses wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger von 10 Prozent aufgebracht werden. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten des beantragten Projektes.
Förderfähige Kosten sind unmittelbar durch das Projekt veranlasste Personal- und Sachkosten.
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus den Bereichen Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Transfer durch Coaching, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health und Smart Energy.
Es werden vorwiegend Gemeinschaftsvorhaben (Kooperationen von Kommunen) gefördert, die im Sinne ganzheitlicher Konzepte möglichst Maßnahmen aus zwei, besser mehreren der o.g. Bereiche enthalten und dort einen Beitrag zur Digitalisierung leisten.
Für eine Erstberatung ist insbesondere die Hessische Staatskanzlei, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, zuständig. Wenden Sie sich hierzu bitte an: starkeheimat@digitales.hessen.de
Informationen zum Programm, Gliederungshilfe für eine Skizze und weitere Informationen finden Sie auf https://www.smarte-region-hessen.de/foerderung