LOEWE steht für die "Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz". Mit dem LOEWE-Programm fördert die Landesregierung herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen. Im Fokus steht eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft.
Das LOEWE-Programm besteht aus drei Förderlinien. Die LOEWE-Förderlinie 3 zielt begleitend zur Unterstützung der Grundlagenforschung durch die LOEWE-Förderlinien 1 (Zentren) und 2 (Schwerpunkte) auf die angewandte Forschung und Entwicklung. Gefördert werden Modell- und Pilotprojekte zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen hessischen kleinen und mittleren Unternehmen und Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Die Administration der Förderlinien 1 und 2 obliegt der LOEWE-Geschäftsstelle im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Mit der Abwicklung der Förderlinie 3 (KMU-Verbundvorhaben) hat das HMWK die Hessen Agentur als Projektträger beauftragt.
Forschungsförderungsprogramm LOEWE
ProLOEWE. Netzwerk der LOEWE-Forschungsvorhaben
(Zentren und Schwerpunkte)
Ihre Tätigkeit geht über Grundlagenforschung hinaus und verfolgt industrielle oder kommerzielle Ziele? Dann sind Sie bei uns richtig.
Ihr Vorhaben kann aus allen Technologie-Bereichen stammen bzw. darin Anwendung finden. Auch aktuelle Querschnittstechnologien spielen eine wichtige Rolle. Hier finden Sie eine beispielhafte Übersicht:
Jeder Partner bringt in das geplante Vorhaben essentielle Kernkompetenzen und sein individuelles Fachwissen ein. Dabei kann die Auswahl der Partner ganz unterschiedlich verlaufen. Zum einen können die Partner aufgrund von bestehenden Kontakten eine gemeinsame Entwicklung vorantreiben, zum anderen können aber auch neue Kooperationen entlang einer Wertschöpfungskette entstehen.
Durch die Einbindung einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung fließen aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung in das Projekt ein. Das Projekt und die einzelnen Partner profitieren vom interdisziplinären Know-how und den Synergieeffekten im Rahmen der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit.
Im Rahmen eines konkreten F&E-Vorhabens werden insbesondere KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Hessen durch einen anteiligen Zuschuss gefördert.
Großunternehmen können als Partner ihr Know-how in das Vorhaben einfließen lassen und über eigene Leistungen zur Kofinanzierung eines Vorhabens beitragen, erhalten in der Regel aber keine Förderung. Über eine Förderung von Partnern, die ihren Sitz nicht in Hessen haben, wird im begründeten Einzelfall entschieden.
Mögliche Antragsteller sind:
1. Einreichen der Projektskizze
Der erste Schritt im Antragsverfahren ist die Übersendung einer kurzen, aussagekräftigen Projektskizze (siehe auch unten im Downloadbereich) an uns als Projektträger - unbedingt vor Beginn Ihres F&E-Vorhabens.
2. Antragstellung
Wird Ihr Projekt auf Basis der Projektskizze von der LOEWE 3-Auswahlkommission als förderwürdig bewertet, fordern wir Sie auf, uns einen vollständigen Antrag mit Ausgaben- und Finanzierungsplan einzureichen.
3. Zuwendungsvertrag
Bei positiver Beurteilung durch die LOEWE 3-Auswahlkommission bewilligt das HMWK Ihr Vorhaben formal. Danach schließen wir mit Ihnen als Antragsteller den Zuwendungsvertrag ab.
Die LOEWE 3-Auswahlkommission besteht aus Vertretern des Hessischen Wirtschaftsministeriums, des Hessischen Wissenschaftsministeriums, der IHK-Innovationsberatung Hessen sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die LOEWE 3-Auswahlkommission tagt regelmäßig im Abstand von etwa 8 Wochen. Die Projektskizze sowie der Antrag müssen spätestens 4 Wochen vor einer Sitzung in der Hessen Agentur vorliegen, um in diese Eingang zu finden. Zu den Einreichfristen
Mit Ihrer Projektskizze (siehe auch unten im Downloadbereich) stellen Sie das geplante Forschungsvorhaben erstmalig vor und begründen, warum es gefördert werden sollte. Ihre Darstellung muss Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
Die Projektskizze sollte maximal 8 Seiten (plus Anhang) umfassen. Mit der Projektskizze sind die Absichterklärungen (Letter of Intent) der einzelnen Partner einzureichen.
Projektskizzen können ausschließlich bei der Hessen Agentur eingereicht werden. Eine fristgerechte Einreichung der unterzeichneten Skizze per Fax oder per Post ist Voraussetzung zur Vorlage in der LOEWE 3-Auswahlkommission.
Mit positivem Entscheid über Ihre Projektskizze haben Sie den ersten Schritt im Antragsverfahren gemeistert. Nun übersenden wir Ihnen die für einen Antrag erforderlichen Formblätter. In dem Antrag liefern Sie nun detaillierte Informationen zum geplanten Forschungsvorhaben:
Der Antrag sollte maximal 20 Seiten (plus Anhang) umfassen. Mit dem Antrag ist ein Kooperationsvertrag zwischen den Partnern im Entwurf einzureichen. Drei Leitfäden mit Mustertexten für Forschungs- und Entwicklungsverträge zwischen Unternehmen und Hochschulen finden Sie hier:
Industrie- und Handelskammer (PDF-Dokument 737 KB)
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (PDF-Dokument 553 KB)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (PDF-Dokument 17 KB)
Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen bitten wir ebenso um Bilanzen und GuV des Antragsstellers der letzten zwei Jahre sowie weitere Referenzen und hilfreiche Hintergrundinformationen.
Anträge können Sie ausschließlich bei der Hessen Agentur und nur nach Aufforderung einreichen. Zur einfacheren Bearbeitung der Unterlagen bitten wir um eine elektronische Einsendung. Eine fristgerechte Einreichung ist Voraussetzung zur Vorlage in der LOEWE 3-Auswahlkommission.
Entscheidet die LOEWE 3-Auswahlkommission positiv über Ihren Antrag, schließen wir als Projektträger einen Zuwendungsvertrag mit Ihnen als Antragsteller ab. Darin sind wichtige Eckpunkte wie die Laufzeit des geplanten F&E-Projekts sowie die Fördersummen geregelt. Darüber hinaus geht der standardisierte Zuwendungsvertrag auf die einzelnen Rechten und Pflichten des Zuwendungsempfängers bzw. Zuwendungsgebers ein.
Sie als Antragsteller sind im weiteren Verlauf des Vorhabens der für die Abwicklung Verantwortliche. Sie erhalten nach Abruf Fördermittel und leiten Teile davon, entsprechend dem eingereichten Antrag, an die Projektpartner weiter. Während der gesamten Projektlaufzeit stehen wir eng in Kontakt, so dass Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden können.