Energietechnologieoffensive Hessen

Projektförderung für die Energietechnologie

Das Land Hessen fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte aus dem Energiebereich.

Für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung

Ziel der Förderung ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung neuer Technologien, Verfahren und Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie sowie zur Netzintegration. Die geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte müssen geeignet sein, die Ziele des Hessischen Energiegesetzes zu unterstützen und zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen beizutragen. Die Förderprojekte sollen eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken.

Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an hessische Unternehmen, Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen. Eine Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen besteht nicht. Gefördert werden können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte.

Art und Umfang der Förderung

Der Förderung zugrunde liegen die Bestimmungen der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) vom 9. Oktober 2019, Teil II, Ziffer 3.

Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben. Projektbezogene Ausgaben von kleinen und mittleren Unternehmen aus Hessen können bis zu 50 % gefördert werden, von sonstigen hessischen Unternehmen bis zu 40 %. Bei hessischen Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die im Vorhaben nicht-wirtschaftlich tätig sind, können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden (bei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist in bestimmten Fällen eine Förderquote bis zu 100 % möglich).

Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Vorhaben. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro betragen.

Die Projektlaufzeit ist auf 17 Monate begrenzt. Frühester Projektbeginn ist der 01.06.2022. Die Vorhaben müssen bis zum 31.10.2023 beendet sein.

Antragsverfahren

Die Hessen Agentur ist im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Projektträger tätig. Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Zunächst ist eine kurze, aussagekräftige Projektskizze bis zum 31.12.2021 vorzulegen. Im Falle einer positiven Begutachtung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags. Die Formatvorlage der Projektskizze finden Sie unten im Downloadbereich.

Fakten über das Förderprogramm "Energietechnologieoffensive Hessen"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  • Inhalte: Vorhaben zur Unterstützung und erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen
  • Laufzeit: 2013 bis 2015 und seit 2021
  • Einreichungen bis zum 31.12.2021


Projektbeispiele

Ansprechpartner

Energietechnologieoffensive Hessen

Manuel Sturm

Manuel Sturm

Projektmanager Umwelt- und Energietechnologie, Ressourceneffizienz, Klimaschutz

Tel.: +49 (0)611 / 95017 - 8953
Fax: +49 (0)611 / 95017 - 58953

manuel.sturm@hessen-agentur.de

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