Entwicklungszusammenarbeit

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Entwicklungspolitische Zusammenarbeit Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) leistet einen Beitrag zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung im Rahmen der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.

Förderung des entwicklungspolitischen Engagements - Warum wird gefördert?

Hessen engagiert sich seit vielen Jahren entwicklungspolitisch und stellt sich bewusst den Herausforderungen der Globalisierung. Es wird ein Beitrag zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung im Rahmen der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen geleistet.

Das Land Hessen fördert entwicklungspolitische Projekte im In- und Ausland, die sich an den SDG der Vereinten Nationen und den prioritären Handlungsfeldern der Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit der Hessischen Landesregierung orientieren und darauf abzielen, das Leben der Menschen im Globalen Süden zu verbessern und/oder in Hessen Bewusstsein für deren Lebenssituation zu schaffen.

Mit den Zuwendungen nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 LHO sollen entwicklungspolitische Auslandsprojekte und entwicklungspolitische Inlandsarbeit in Hessen ermöglicht werden.

Was wird gefördert?

Auslandsprojekte

Gefördert werden partnerschaftliche Projekte zur Erreichung der SDG, die nachhaltig die Lebensbedingungen betroffener Menschen vor Ort verbessern und damit Fluchtursachen begegnen. Die Projekte müssen in Ländern der DAC-Liste stattfinden.

Die Auslandsprojekte sollen auf Entwicklungsansätzen der Partner im Globalen Süden oder auf einem gemeinsamen Interesse beruhen. Dazu gehören Projekte, die

  • Grundbedürfnisse befriedigen,
  • Hunger, Mangelernährung und Armut bekämpfen,
  • den Zugang zu Bildung erleichtern,
  • eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung unterstützen,
  • die Gesundheitsversorgung verbessern oder
  • gute Staatsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stärken.

  Als besonders förderwürdig gelten Projekte, die

  • sich an vulnerable Gruppen (Definition des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung richten (BMZ)) richten,
  • in Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas der DAC-Liste umgesetzt werden; Projekte in Least Developed Countries (Definition der Vereinten Nationen) werden bevorzugt,
  • einen neuartigen/innovativen Charakter haben und/oder
  • eine Multiplikatorenwirkung entfalten.


Nicht gefördert werden reine Besuchsprogramme.

Inlandsprojekte

Gefördert werden Projekte in Hessen, die zur Umsetzung der SDG beitragen und Bewusstsein für die Lebenssituation der Menschen im Globalen Süden schaffen. Sie sollen Wissen vermitteln und einen klaren Handlungsbezug aufzeigen. Inhaltlich sollen die Projekte Lebenswelten sowie Verflechtungen zwischen Globalem Süden und Norden anschaulich und verständlich darstellen. Bürgerinnen und Bürger sollen praxisnah erfahren, wie sie sich als Multiplikatorinnen, als Mitglieder oder Unterstützerinnen zivilgesellschaftlicher Organisationen oder als Konsument*innen entwicklungspolitisch relevant verhalten bzw. engagieren können (Handlungsbezug der Maßnahme).

Als besonders förderwürdig gelten Inlandsprojekte, die diesen Anforderungen genügen und

  • besonders breit- bzw. öffentlichkeitswirksam sind, neue Zielgruppen oder Institutionen erreichen und/oder
  • sich an Menschen außerhalb der Organisation des Zuwendungsempfängers richten – insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

 

Für Inlandsprojekte sowie Auslandsprojekte gilt:

Besonders förderwürdige Projekte erhalten eine bessere Bewertung als Projekte, die als nicht besonders förderwürdig eingestuft werden.

Das Projekt darf erst beginnen, wenn der Antrag genehmigt ist (Refinanzierungsverbot!). Ausnahmen vom Refinanzierungsverbot sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf dem Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) wird hingewiesen.

Die Förderquote beträgt i.d.R. 40 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Die Vorhaben sollten bevorzugt innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Je nach Mittelverfügbarkeit sind auch mehrjährige Projekte möglich.

Antragsverfahren

Digitales Antragsportal

Die Antragsbearbeitung wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Bewilligungsbehörde durchgeführt. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind ausschließlich über das
digitale Antragsportal der Innovationsförderung Hessen einzureichen. Bestandteil des Antrags ist ein aussagekräftiger Ausgaben- und Finanzierungsplan.

Anträge können bis zum 15. Februar eines jeden Kalenderjahres eingereicht werden. Sofern in der ersten Antragsrunde nicht alle Fördermittel verausgabt werden, können erneut Förderanträge eingereicht werden – die Frist hierfür ist der 15. Juni eines jeden Kalenderjahres. Es wird jeweils auf dieser Webseite darüber informiert, ob diese Antragsfristen aktuell und Anträge darüber hinaus weiterhin möglich sind.

Für Neuanträge 2026 gibt es vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit folgende Fristen:

  • 1. bis zum 15.02.2026 – Antragstellung möglich nach Freischaltung des digitalen Antragsportals
  • 2. bis zum 15.06. 2026 – Antragstellung, sofern weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen

Die Auswahl der geförderten Vorhaben erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren aus denjenigen Projekten, die unter den Fördergegenstand gefasst werden können. Die Bewilligungsbehörde setzt die Kosten und Nutzen des Vorhabens aus der Sicht des Landes zueinander ins Verhältnis. Die fachliche Qualität der Vorhaben wird anhand einer Bewertungsmatrix beurteilt, die folgende Kriterien erfasst:

  • Beitrag zum Förderziel
  • Planung der Maßnahmen
  • Zielgruppenorientierung, Breitenwirkung
  • Besondere Förderwürdigkeit
  • Erfolgskontrolle

Damit sollen die Anträge ausgewählt werden, die am besten zum Förderziel passen. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung. Die ausgewählten Projekte erhalten dann eine Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheids. Die Hessen Agentur erteilt die Zuwendungsbescheide im Auftrag des Landes Hessen. Die Bescheide können erst erstellt werden, wenn die Haushaltsmittel freigegeben sind (dies betrifft insbesondere die erste Antragsrunde) und wenn alle Projektanträge nach der Antragsfrist bewertet sind.

Mit der Projektbearbeitung darf frühestens mit Inkrafttreten der Förderzusage begonnen werden. Nur in begründeten Ausnahmen kann von der Hessen Agentur ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden (Ausnahme vom Refinanzierungsverbot). Ein solcher Fall kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn es sich um ein besonders förderwürdiges Projekt handelt, das nur mit erheblichen Nachteilen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann oder eine spätere Umsetzung keinen Sinn ergibt bzw. es dann nicht verwirklicht werden könnte. Diese Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit des Projekts müssen ausreichend begründet werden.

Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung des Vorhabens, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde oder der sonst benannten Stelle nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist binnen vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Bei Fragen berät Sie die Hessen Agentur sehr gerne – insbesondere auch bei Fragen zum Projektbeginn und zur Frage, ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn in Betracht kommt. Für diese Ausnahmefälle, die zwingend am 01.01.2026 auf eigenes Risiko beginnen müssen, ist eine fristgerechte Einreichung der Anträge bis spätestens zum 14.12.2025 im Portal erforderlich, um eine Bearbeitung vor der Weihnachtspause zu gewährleisten.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Bitte reichen Sie Ihren Antrag online ein:
Zum digitalen Antragsportal der Innovationsförderung Hessen

Zur Einführung des neuen digitalen Antragsportals bieten wir gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) einen Workshop an, in denen das Portal online über Teams vorgestellt und erläutert wird.

Der Workshop findet am 13.01.2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr statt.

Anmeldung: Wenn Sie an dem Workshop teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail mit folgendem Betreff "Ich nehme am 13.01.2026 am Workshop teil" an Frau Annika Hartmann annika.hartmann@hessen-agentur.de.

Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zu einer digitalen und effizienten Antragstellung zu begleiten – und natürlich auf Ihre Projektideen!

Fakten über das Förderprogramm "Entwicklungszusammenarbeit"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Inhalte: Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
  • Einreichungen: zu den genannten Fristen möglich


Projektbeispiele

Ansprechpartner

Annika Hartmann

Annika Hartmann

Annika Hartmann

Projektmanagerin

Tel.: +49 611 / 95017 - 8382

annika.hartmann@hessen-agentur.de

Dr. Arnélida Gorrín

Dr. Arnélida Gorrín

Dr. Arnélida Gorrín

Projektmanagerin

Tel.: +49 611 / 95017 - 8489

arnelida.gorrin@hessen-agentur.de

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