Entwicklungszusammenarbeit

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Entwicklungspolitische Zusammenarbeit Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) leistet einen Beitrag zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung im Rahmen der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen.

Förderung des entwicklungspolitischen Engagements

Hessen engagiert sich seit vielen Jahren entwicklungspolitisch und stellt sich bewusst den Herausforderungen der Globalisierung. Es wird ein Beitrag zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung im Rahmen der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen geleistet. Die hessische Landesregierung verfolgt gemäß den aktuellen Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit insbesondere die Ziele für Nachhaltige Entwicklung weltweit

  • Grundbedürfnisse zu befriedigen und Hunger, Mangelernährung und Armut zu bekämpfen (insbesondere SDG 1 und 2),
  • eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu unterstützen,
  • gute Staatsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern und sich für die Stärkung der Menschenrechte einzusetzen und damit die Ursachen einer weltweiten armutsbedingten Migration zu verringern,

 

sowie ergänzend speziell in Hessen

  • einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs in Hessen zu leisten,
  • durch Aufklärungs- und Bildungsarbeit im Sinne des Globalen Lernens im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (SDG 4), Bewusstsein für die Lebensbedingungen der Menschen in anderen Teilen der Welt sowie für globale Zusammenhänge und deren Wechselwirkungen zu fördern,
  • durch ökologisch-faire Beschaffung auf landes- wie kommunaler Ebene aktiv die Arbeits- und Produktionsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu berücksichtigen und, wo möglich, zu verbessern.


Das Land unterstützt i.d.R. entwicklungspolitisch engagierte gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen aus Hessen dabei, Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland durchzuführen und damit einen unmittelbaren und nachhaltigen Beitrag zu den SDGs zu leisten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf dem Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) wird hingewiesen.

Die Förderquote beträgt i.d.R. 40 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Die Vorhaben sollten bevorzugt innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Je nach Mittelverfügbarkeit sind auch mehrjährige Projekte möglich.

Antragsverfahren

Die Fördermaßnahme wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Fördermittel sind schriftlich zu beantragen. Bitte verwenden Sie hierzu das Antragsformular (siehe unten im Downloadbereich) inklusive eines aussagekräftigen Ausgaben- und Finanzierungsplans.

Wird das von Ihnen beantragte Vorhaben zur Förderung empfohlen, erteilt die Hessen Agentur eine Förderzusage. Mit der Projektbearbeitung darf frühestens mit Inkrafttreten dieser Zusage begonnen werden. In begründeten Ausnahmen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden.

Für die Antragstellung gibt es vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit folgende Fristen:

1. bis zum 15.02.2024 – Fristablauf, zu diesem Termin sind keine Antragstellungen mehr möglich

2. bis zum 15.07.2024 – Fristablauf, zu diesem Termin sind keine Antragstellungen mehr möglich

3. bis zum 20.09.2024 – finanzielle Mittel stehen in geringem Umfang zur Verfügung. Anträge sind nach vorheriger Abstimmung mit der HA Hessen Agentur GmbH möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu rechtzeitig die Ansprechpersonen bei der HA Hessen Agentur GmbH schriftlich unter Nennung der geplanten Förderhöhe, des Projekttitels sowie Projektziels. Für die vollständige Antragsstellung ist die Frist zum 20.09.2024 zu wahren.

Es wird jeweils auf dieser Webseite darüber informiert, ob Anträge weiterhin möglich sind.

Fakten über das Förderprogramm "Entwicklungszusammenarbeit"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Inhalte: Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
  • Einreichungen: zu den genannten Fristen möglich


Projektbeispiele

Ansprechpartner

Manuel Sturm

Manuel Sturm

Manuel Sturm

Projektmanager

Tel.: +49 611 / 95017 - 8953
Fax: +49 611 / 95017 - 58953

manuel.sturm@hessen-agentur.de

Louis Bernd

Manuel Sturm

Louis Bernd

Projektmanager

Tel.: +49 611 / 95017 - 8946
Fax: +49 611 / 95017 - 58946

louis.bernd@hessen-agentur.de

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