Die Fördermaßnahme wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Fördermittel sind schriftlich zu beantragen. Bitte verwenden Sie hierzu das Antragsformular (siehe unten im Downloadbereich) inklusive eines aussagekräftigen Ausgaben- und Finanzierungsplans.
Wird das von Ihnen beantragte Vorhaben zur Förderung empfohlen, erteilt die Hessen Agentur eine Förderzusage. Mit der Projektbearbeitung darf frühestens mit Inkrafttreten dieser Zusage begonnen werden. In begründeten Ausnahmen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden.
Für die Antragstellung gibt es vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit folgende Fristen:
1. bis zum 15.03.2023 – Fristablauf, zu diesem Termin sind keine Antragstellungen mehr möglich
2. bis zum 15.07.2023
3. Sollten danach noch weiter finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird dies zeitnah auf dieser Webseite veröffentlicht. Für diesen Fall können noch weitere Anträge gestellt werden.
Es wird jeweils auf dieser Webseite darüber informiert, ob Anträge weiterhin möglich sind.