Die Fördermaßnahme wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Die Fördermittel sind stets schriftlich zu beantragen. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte verwenden Sie das Antragsformular (siehe auch unten im Downloadbereich) inklusive eines aussagekräftigen Ausgaben- und Finanzierungsplans. Eine Antragstellung kann jederzeit erfolgen. Es wird empfohlen, bis Ende Oktober des laufenden Jahres einen Antrag für das Folgejahr einzureichen.
Wird das Vorhaben zur Förderung empfohlen, erteilt die Hessen Agentur einen Förderbescheid. Mit der Projektbearbeitung darf frühestens mit Inkrafttreten des Bescheids begonnen werden. In begründeten Ausnahmen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden.