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© PRO Uganda – Prothesen für neues Leben e.V. -
© Nepali Samaj e.V. -
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© PRO Uganda – Prothesen für neues Leben e.V.
Hessen engagiert sich seit vielen Jahren entwicklungspolitisch und stellt sich bewusst den Herausforderungen der Globalisierung. Es wird ein Beitrag zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung im Rahmen der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen geleistet.
Das Land Hessen fördert entwicklungspolitische Projekte im In- und Ausland, die sich an den SDG der Vereinten Nationen und den prioritären Handlungsfeldern der Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit der Hessischen Landesregierung orientieren und darauf abzielen, das Leben der Menschen im Globalen Süden zu verbessern und/oder in Hessen Bewusstsein für deren Lebenssituation zu schaffen.
Mit den Zuwendungen nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 LHO sollen entwicklungspolitische Auslandsprojekte und entwicklungspolitische Inlandsarbeit in Hessen ermöglicht werden.
Auslandsprojekte
Gefördert werden partnerschaftliche Projekte zur Erreichung der SDG, die nachhaltig die Lebensbedingungen betroffener Menschen vor Ort verbessern und damit Fluchtursachen begegnen. Die Projekte müssen in Ländern der DAC-Liste stattfinden.
Die Auslandsprojekte sollen auf Entwicklungsansätzen der Partner im Globalen Süden oder auf einem gemeinsamen Interesse beruhen. Dazu gehören Projekte, die
- Grundbedürfnisse befriedigen,
- Hunger, Mangelernährung und Armut bekämpfen,
- den Zugang zu Bildung erleichtern,
- eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung unterstützen,
- die Gesundheitsversorgung verbessern oder
- gute Staatsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stärken.
Als besonders förderwürdig gelten Projekte, die
- sich an vulnerable Gruppen (Definition des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung richten (BMZ)) richten,
- in Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas der DAC-Liste umgesetzt werden; Projekte in Least Developed Countries (Definition der Vereinten Nationen) werden bevorzugt,
- einen neuartigen/innovativen Charakter haben und/oder
- eine Multiplikatorenwirkung entfalten.
Nicht gefördert werden reine Besuchsprogramme.
Inlandsprojekte
Gefördert werden Projekte in Hessen, die zur Umsetzung der SDG beitragen und Bewusstsein für die Lebenssituation der Menschen im Globalen Süden schaffen. Sie sollen Wissen vermitteln und einen klaren Handlungsbezug aufzeigen. Inhaltlich sollen die Projekte Lebenswelten sowie Verflechtungen zwischen Globalem Süden und Norden anschaulich und verständlich darstellen. Bürgerinnen und Bürger sollen praxisnah erfahren, wie sie sich als Multiplikatorinnen, als Mitglieder oder Unterstützerinnen zivilgesellschaftlicher Organisationen oder als Konsument*innen entwicklungspolitisch relevant verhalten bzw. engagieren können (Handlungsbezug der Maßnahme).
Als besonders förderwürdig gelten Inlandsprojekte, die diesen Anforderungen genügen und
- besonders breit- bzw. öffentlichkeitswirksam sind, neue Zielgruppen oder Institutionen erreichen und/oder
- sich an Menschen außerhalb der Organisation des Zuwendungsempfängers richten – insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Für Inlandsprojekte sowie Auslandsprojekte gilt:
Besonders förderwürdige Projekte erhalten eine bessere Bewertung als Projekte, die als nicht besonders förderwürdig eingestuft werden.
Das Projekt darf erst beginnen, wenn der Antrag genehmigt ist (Refinanzierungsverbot!). Ausnahmen vom Refinanzierungsverbot sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde.
Die Förderung erfolgt gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) auf dem Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) wird hingewiesen.
Die Förderquote beträgt i.d.R. 40 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Die Vorhaben sollten bevorzugt innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Je nach Mittelverfügbarkeit sind auch mehrjährige Projekte möglich.
Die Fördermaßnahme wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger durchgeführt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Fördermittel sind ausschließlich über das digitale Antragsportal der Innovationsförderung Hessen zu beantragen.
Wird das von Ihnen beantragte Vorhaben zur Förderung empfohlen, erteilt die Hessen Agentur eine Förderzusage. Mit der Projektbearbeitung darf frühestens mit Inkrafttreten dieser Zusage begonnen werden. In begründeten Ausnahmen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden.
Für Neuanträge 2026 gibt es vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit folgende Fristen:
- 1. bis zum 15.02.2026 – Antragstellung möglich nach Freischaltung des digitalen Antragsportals
- 2. bis zum 15.06. 2026 – Antragstellung, sofern weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen
Zur Einführung des neuen digitalen Antragsportals bieten wir gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zwei Workshops an, in denen das Portal online über Teams vorgestellt und erläutert wird.
Die Workshops finden am 03.12.2025 und am 13.01.2026 jeweils von
15:00 bis 17:00 Uhr statt und vermitteln die gleichen Inhalte.
Wenn Sie an dem Workshop teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail mit folgendem Betreff:
- "Ich nehme am 03.12.2025 am Workshop teil" oder
- "Ich nehme am 13.01.2026 am Workshop teil"
an Frau Annika Hartmann (annika.hartmann@hessen-agentur.de),
Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zu einer digitalen und effizienten Antragstellung zu begleiten – und natürlich auf Ihre Projektideen!