Das Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hat eine neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ veröffentlicht. Zielgruppe sind Unternehmen, die Ladepunkte an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge aufbauen möchten.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Antragstellung: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen www.kfw.de/441
Antragstellung: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen www.kfw.de/439
Mitteilung des BMVI inkl. Förderrichtlinie