Hessen flankiert Brennstoffzellen-Förderung des Bundes mit Beratungsprogramm
Klaus Gütling (HMWEVL) stellte das neue Technologieeinführungs-Programm des Bundes für Brennstoffzellen-Heizgeräte vor. © HA Hessen Agentur GmbH - Oliver Eich
08.11.2016

Hessen flankiert Brennstoffzellen-Förderung des Bundes mit Beratungsprogramm

Über 50 Teilnehmer folgten der Einladung der HA Hessen Agentur GmbH zur Veranstaltung „Kraft-Wärme-Kopplung mit Brennstoffzelle für die Hausenergieversorgung“, die am 2. November 2016 in Darmstadt stattfand. Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung stand das im August 2016 aufgelegte Technologieeinführungsprogramm. Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Markthochlauf von brennstoffzellenbasierten Miko-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die Strom und Wärme in Ein- und Zweifamilienhäusern besonders effizient und umweltschonend erzeugen.

Nach der Begrüßung durch den Gastgeber Moritz Hoffmann, Geschäftsführer der Regionalen Energiegemeinschaft Südhessen e.V., stellte Jürgen Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Initiative Hessen e.V., die verschiedene Aktivitäten der Initiative zur Förderung der Brennstoffzellentechnologie vor. Ausführlich ging er dabei auf die Merkmale der  beiden am Markt verfügbaren Brennstoffzellentechnologien für die Hausenergieversorgung – PEM (Proton-Exchange-Membran) und SOFC (Solid Oxide Fuel Cell oder Festoxid-Brennstoffzelle) – ein. Als KWK-Anlagen erzeugen Brennstoffzellen-Heizgeräte neben Wärme auch Strom, wobei das Verhältnis von thermischer zu elektrischer Leistung je nach Gerät bzw. Hersteller variiert. Die derzeit am Markt erhältlichen Anlagen erreichen dabei durchweg Gesamtwirkungsgrade von 85 Prozent und mehr. Brennstoffzellen-Heizgeräte kommen zudem auf größere Jahreslaufzeiten als herkömmliche, motorbasierte Mikro-KWK-Anlagen mit Otto- oder Sterling-Verbrennungsmotor. Als sogenannte Effizienztechnologie werden sie besonders gefördert, zum Beispiel mit dem Technologieeinführungsprogramm des Bundes.

Saxo Dyzak von der Initiative Brennstoffzelle IBZ gab im Anschluss einen Überblick über die am Markt verfügbaren Brennstoffzellengeräte der verschiedenen Hersteller. Alle Anbieter liefern ihre Brennstoffzellen-Heizgeräte als Komplettsysteme aus, die neben dem Brennstoffzellensystem auch einen Wärmespeicher und ein Gas-Brennwertgerät beinhalten. Eine Ausnahme stelle laut Dyzak das SOFC-Brennstoffzellengerät BlueGen der SOLIDpower GmbH dar, das mit einem hohen elektrischen Wirkungsgrad von 60 Prozent als sogenannte Beistelllösung konzipiert sei, die in Kombination mit jeder bestehenden Heizungsanlage eingesetzt werden könne.

Zahlreiche Zwischenfragen belegten das hohe Interesse der Teilnehmer, unter denen das Handwerk und Energieberater besonders zahlreich vertreten waren. Vor allem die Haltbarkeit und die Wirtschaftlichkeit der Systeme wurden diskutiert. Dyzak gab an, dass bei den BlueGen-Geräten die in der Vergangenheit eingesetzten Brennstoffzellen-Stacks in der Regel nach zwei Jahren ausgetauscht wurden, wenn der elektrische Wirkungsgrad auf 50 Prozent gesunken sei. Bei neueren Stacks, die in den aktuellen BlueGen-Geräten verbaut seien, könne aber bereits von  einer Lebensdauer von fünf Jahren ausgegangen werden. Die Kosten für den Austausch seien durch den obligatorischen Wartungsvertrag abgedeckt. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Lebensdauer zukünftig noch weiter erhöht werden könne.

Dyzak präsentierte eine Beispielrechnung zur Wirtschaftlichkeit, nach der eine Amortisation der Investitionskosten für eine BlueGen-Anlage unter günstigsten Bedingungen nach sieben Jahren möglich sei. Eine Voraussetzung sei jedoch, dass der erzeugte Strom zur Gänze im Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist würde. Da BlueGen circa 13.500 KWh Strom pro Jahr produziere und der durchschnittliche Verbrauch in einem Einfamilienhaus bei circa 4.500 bis 5.000 KWh liege, verlängere sich der Amortisationszeitraum in der Realität, je nach Höhe des Eigenverbrauchs, auf 10 bis 20 Jahre. Brennstoffzellen-Heizgeräte anderer Hersteller mit einer geringeren elektrischen Leistung seien im Gegensatz zur BlueGen rein auf den Einfamilienhausmarkt abgestimmt. Hier könne der Amortisationszeitraum durchaus kürzer sein.

Abschließend stellte Klaus Gütling vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowohl die Aktivitäten des Landes als auch das Technologieeinführungsprogramm des Bundes für Brennstoffzellen-Heizgeräte vor. „Ohne einen Ausbau der KWK wird die erforderliche Effizienzsteigerung im Wärmebereich kaum zu schaffen sein“, sagte Gütling. Daher habe das Land Hessen bereits im Jahr 2014 insgesamt 44 brennstoffzellenbasierte Mikro-KWK-Anlagen mit Landesmitteln gefördert. Nun setze das hessische Wirtschaftsministerium die Unterstützung für diese innovative Technologie mit einem Beratungsprogramm fort, welches über das im August 2016 gestartete Technologieeinführungsprogramm mit der Möglichkeit zur Gewährung von Investitionszuschüssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert. So sollen etwa die an der Anschaffung eines Brennstoffzellensystems beteiligten Akteure wie z. B. Handwerker, Architekten oder Energieberater in die Lage versetzt werden, ihre Kunden kompetent zu beraten, damit sich künftig mehr Haushalte für Brennstoffzellen-Heizgeräte entscheiden.

Mit dem Technologieeinführungsprogramm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Einbau von Brennstoffzellen-Heizgeräten mit einer elektrischen Leistung bis zu fünf Kilowatt in neue oder bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem festen Grundbetrag von 5.700 Euro. Zusätzlich wird ein leistungsabhängiger Betrag von 450 Euro pro angefangenen 100 Watt elektrische Leistung gezahlt. Damit beträgt die Fördersumme für die am Markt erhältlichen Geräte rund 7.000 bis 12.500 Euro. Voraussetzungen für die Förderung sind, dass das Brennstoffzellen-Heizsystem in die Strom- und Wärmeversorgung des Hauses eingebunden wird, ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems erfolgt und der Einbau von einem Fachunternehmen durchgeführt wird. Zusätzlich muss ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren abgeschlossen und ein Energieeffizienz-Experte bei der Planung und Ausführung hinzugezogen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen.

Die Umsetzung des Programms läuft über die KfW, die dazu das Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ eingerichtet hat. Der Start der Antragstellung erfolgt am 1. Dezember 2016, eine Reservierung der Förderung ist aber bereits jetzt möglich.

Moderatorin Dr. Claudia Männicke von der HA Hessen Agentur GmbH verwies zum Abschluss der Veranstaltung darauf, dass die HA Hessen Agentur GmbH im Rahmen des hessischen Beratungsprogramms auch eine Hotline (0611-95017-8989) eingerichtet hat, unter der Interessierte eine persönliche Beratung zum Thema Brennstoffzellen-Heizgeräte in der Hausenergieversorgung erhalten.



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