Mobilitätspläne

Kommunale Konzepte für eine zukunftsfähige Mobilität

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) fördert die Erstellung sowie das Umsetzungsmanagement von nachhaltigen, integrierten Mobilitätsplänen in Kommunen, um die Ziele des hessischen Nahmobilitätsgesetzes zu erreichen.

Förderung von nachhaltigen, integrierten Mobilitätsplänen

Das Ziel des Programms ist es, hessische Kommunen bei der Erstellung von nachhaltigen Mobilitätsplänen zu unterstützen, um einen nachhaltigen und integrierten Ansatz in der kommunalen Mobilitätsplanung in Hessen aufzubauen.

Auch sollen die im Hessischen Nahmobilitätsgesetz festgelegten Ziele durch diese Förderung verstärkt umgesetzt werden, insbesondere:

  • die Stärkung der Nahmobilität und damit Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit in hochverdichteten, verdichteten und ländlichen Räumen sowie die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe;
  • die möglichst umwelt- und sozialverträgliche, klimaneutrale, verkehrssichere und barrierefreie Gestaltung der Mobilität;
  • die Gewährleistung einer gerechten Teilhabe an Mobilitätsangeboten und Verkehrsinfrastruktur von allen Menschen in Hessen und
  • die Förderung der Verknüpfung der Nahmobilität mit dem Öffentlichen Personenverkehr (auch sogenannte „erste und letzte Meile“).

Antragsberechtigte, Art und Umfang der Förderung

Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Erstellung von nachhaltigen, integrierten Mobilitätsplänen, die auf Grundlage der europäischen „Leitlinien für nachhaltige urbane Mobilitätspläne“ (SUMP-Leitlinien) erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden.

Antragsberechtigt sind hessische Kommunen, Gemeinde, Städte und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse. In Falle eines Zusammenschlusses kann jedoch nur einer der beteiligten Kommunen eine Zuwendung gewährt werden. 

Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquote beträgt im Regelfall 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann jedoch in Abhängigkeit von der Stellung der Kommune im Finanz- und Lastenausgleich (§ 56 HFAG) variieren. 

Zuwendungsfähige Ausgaben sind die Personalausgaben einer Stelle im gehobenen oder höheren Dienst über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten für eine neu einzustellende, fachlich geeignete Person. Zur Ausschreibung einer geeigneten Stellenbeschreibung steht im Downloadbereich ein Formulierungsbaustein zur Verfügung.

Alternativ zur Neueinstellung kann eine bereits bedienstete Person vollständig von ihren bisherigen Aufgaben freigestellt werden, um diese Aufgabe zu übernehmen. In diesem Fall sind die Personalausgaben für die neu eingestellte Person, die die bisherigen Aufgaben der freigestellten Person ersatzweise übernimmt, zuwendungsfähig.

Über diese Zuwendung geförderte bzw. freigestellte Personen sind verpflichtet, an Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten des Fachzentrums „Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen – für Kreis und Kommune“ (mobilitaetsplanung-hessen.de) teilzunehmen.

Antragsverfahren

Eine Förderung wird nur für solche Maßnahmen bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind (Refinanzierungsverbot). Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid wirksam geworden ist. Die Veröffentlichung einer Stellenausschreibung zählt nicht als Maßnahmenbeginn. Die verbindliche Einstellung einer zu fördernden Person darf jedoch erst erfolgen, nachdem der Zuwendungsbescheid wirksam geworden ist.

Für den Antrag müssen die zur Verfügung gestellten Vorlagen in der jeweils aktuellen Fassung verwendet werden. Die Prüfung des Antrages obliegt der Hessen Agentur als Bewilligungsbehörde, die bei positiver Bewertung einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erteilt.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Das Fachzentrum „Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen – für Kreis und Kommune“ (mobilitaetsplanung-hessen.de) steht vorab für eine fachliche Einschätzung von geeigneten Vorhaben zur Verfügung.

Fakten über das Programm "Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  • Inhalte: Erstellung von nachhaltigen Mobilitätsplänen, um einen nachhaltigen und integrierten Ansatz in der kommunalen Mobilitätsplanung in Hessen aufzubauen
  • Laufzeit: ab 2024