Modellhafte F&E Vorhaben

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Förderung von modellhaften Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen fördert aus Mitteln der Europäischen Union (EU) innovative Vorhaben zur Schaffung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Einreichungen sind aktuell nicht mehr möglich.

Aufgrund der Auslastung ist eine Antragstellung in der laufenden Förderperiode nicht mehr möglich.

Sobald uns nähere Informationen zum nächsten Förderzeitraum vorliegen, werden Sie diese hier finden.

Antragsberechtigte, Art und Umfang der Förderung

Die EU fördert Ihr innovatives Projekt mit bis zu 50% und reduziert damit Ihr Innovationsrisiko. Im Fokus der Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen Forschungs- & Entwicklungsvorhaben.

Technologie & Innovation (themenoffen)
Die Förderung ist für Unternehmen in allen Branchen und Anwendungen offen. Der Schwerpunkt Ihres F&E-Vorhabens sollte in einem der folgenden Technologiefeldern liegen:

  • Life Sciences, Bioökonomie und Gesundheitswirtschaft
  • Umwelttechnologie, Energietechnologie und Ressourceneffizienz
  • Informations- und Kommunikationstechnologie, Digitalisierung
  • Produktion, Automatisierung und Systemtechnik
  • Material- und Nanotechnologie
  • Finanzwirtschaft


Antragsberechtigt
sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.

Gefördert werden sowohl einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch Verbundvorhaben. Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert. 

Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens. Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss und lässt großvolumige Projekte zu.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Sie können Ihre Idee in Form einer Projektskizze bei der Hessen Agentur einreichen. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zu inhaltlichen und fachlichen Fragen bzw. stehen für eine Vorab-Prüfung Ihrer Projektskizze zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben dürfen. Im Erfolgsfall werden Sie in einem zweiten Schritt zur formalen Antragstellung bei der Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) aufgefordert.

Fakten über das Förderprogramm "Modellhafte F&E-Vorhaben"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen / Europäische Union
  • Inhalte: Schaffung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Laufzeit: 2018 bis 2022
  • Einreichungen: nicht mehr möglich