Smarte Kommunen und Regionen

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Förderung smarter Kommunen und Regionen

Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation unterstützt hessische Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms Starke Heimat Hessen. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen.

Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.

Antragsberechtigte, Art und Umfang der Förderung

Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen) vorzugsweise in Gemeinschaftsvorhaben im Sinne von Kooperationen von Kommunen (unabhängig von der Rechtsform).

Die Vorhaben werden in der Regel mindestens mit 100.000 Euro und maximal mit 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gefördert. Die tatsächliche maximale Höhe des Zuschusses wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Es muss ein finanzieller Eigenanteil durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger von 10 Prozent aufgebracht werden. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Kosten des beantragten Projektes.

Förderfähige Kosten sind unmittelbar durch das Projekt veranlasste Personal- und Sachkosten.

Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus den Bereichen Verwaltungsdigitalisierung, Smart Environment, Gesellschaft, Transfer durch Coaching, Smart Mobility, Smart Business, Smart Health und Smart Energy.

Es werden vorwiegend Gemeinschaftsvorhaben (Kooperationen von Kommunen) gefördert, die im Sinne ganzheitlicher Konzepte möglichst Maßnahmen aus zwei, besser mehreren der o.g. Bereiche enthalten und dort einen Beitrag zur Digitalisierung leisten.

Antragsverfahren

Für eine Erstberatung ist insbesondere das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation zuständig. Wenden Sie sich hierzu bitte an: starkeheimat@digitales.hessen.de

Informationen zum Programm, Gliederungshilfe für eine Skizze und weitere Informationen finden Sie auf https://www.smarte-region-hessen.de/foerderung 

Fakten über das Förderprogramm "Smarte Kommunen und Regionen"

  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

  • Inhalte: Förderung hessischer Kommunen bei Digitalisierungsvorhaben

  • Förderung: Anteilsfinanzierung bis zu 2,5 Millionen Euro

  • Einreichungen: aktuell keine Antragstellung möglich

Ansprechpartner

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Hendrik Terstiege

Projektmanager 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8962
Fax: +49 611 / 95017 - 58962

hendrik.terstiege@hessen-agentur.de

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Renate Kirsch

Projektmanagerin 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8665
Fax: +49 611 / 95017 - 58665

renate.kirsch@hessen-agentur.de

Daniel Hantzsch

Hendrik Terstiege

Daniel Hantzsch

Projektmanager 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8428
Fax: +49 611 / 95017 - 58428

daniel.hantzsch@hessen-agentur.de

Birgit Kienemann

Hendrik Terstiege

Birgit Kienemann

Projektmanagerin 

Tel.: +49 611 / 95017 - 8464
Fax: +49 611 / 95017 - 58464

birgit.kienemann@hessen-agentur.de

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